Krankenkassen
gesetzlich Versicherte
Kosten gesetzlich Versicherte
Die Preise unserer Leistung sind durch die Rahmenverträge zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern fest vereinbart und werden direkt abgerechnet. Sie zahlen lediglich die Rezeptgebühr (10 € + 10 % vom Rezeptwert), sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
privat Versicherte
Kosten Privatversicherte
Leider dürfen die Heilmittelpreise aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Gern erhalten Sie eine Auskunft oder wir erstellen Ihnen im Vorfeld einer Behandlung einen Kostenvoranschlag, welchen Sie dann bei Ihrer Versicherung zur Abklärung einreichen können. Selbstverständlich erhalten Sie wie bisher nach Abschluss der Behandlung Rechnungsbelege in doppelter Ausführung zur Vorlage bei Krankenkassen, Beihilfestellen und dem Finanzamt.